I. Geltungsbereich
II. Vertragsabschluss
III. Lieferfrist/Verzug
IV. Leistung, Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
V. Preise und Zahlungsbedingungen
VI. Geheimhaltung, Eigentumsvorbehalt
VII. Mängelhaftung
VIII. Lieferantenregress
IX. Produzentenhaftung
X. Nachlieferungen/Ersatzteile
Der Verkäufer verpflichtet sich, Ersatz- und Verschleißteilbestellungen innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nach der letzten Lieferung auszuführen. Für einzelne, vertraglich oder in Bestellungen besonders kenntlich gemacht Artikel verpflichtet sich der Lieferant diese unverändert für einen Zeitraum von 10 Jahren zu liefern. Diese Unveränderbarkeit bezieht sich auch auf in den Artikeln ggfs. vorhandene Software. Im Fall einer Abkündigung dieser Artikel, ist der Lieferant verpflichtet Plasmatreat innerhalb einer Vorlauffrist von mindestens 9 Monaten zu informieren und die Abkündigung des Artikels anzuzeigen.
XI. Verjährung
XII. Rechtswahl und Gerichtsstand
XIII. Datenschutz
Es gelten die datenschutzrechtlichen Hinweise auf unserer Homepage.