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Pressemitteilung
Betrifft: Europäisches Patent EP 0761415
Patentinhaber: Plasmatreat GmbH Steinhagen
Das Europäische Patentamt hat mit Entscheidung vom 05.07.2005 das Patent EP 0 761 415 von Plasmatreat betreffend ein Verfahren zur Erhöhung der Benetzbarkeit der Oberflächen von Werkstücken aufrechterhalten. Einsprechende waren die AFS Entwicklungs- und Vertriebs GmbH Neusäß und die Arcotec GmbH in Mönsheim. Der Hauptanspruch des Patents schützt ein Verfahren, bei dem ein gebündelter Plasmastrahl durch eine Bogenentladung erzeugt wird, mit dem eine Werkstückoberfläche behandelt wird. In charakteristischer Weise wird die Bogenentladung mit einer Hochfrequenz-Wechselspannung betrieben. Bereits am 10.02.2005 hatte das Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage gegen das Patent DE 19532412, das eine Vorrichtung zur Oberflächen-Vorbehandlung schützt, abgewiesen.
Plasmatreat wertet die Entscheidungen des Europäischen Patentamtes und des Bundespatentgerichts als erneute Bestätigung seiner gewerblichen Schutzrechte. Einmal mehr ist die erfinderische Tätigkeit des Unternehmens der letzten zehn Jahre gewürdigt worden. Gegen beide Entscheidungen sind Rechtsmittel möglich.
Steinhagen, 06.07.2005
Plasmatreat GmbH


