Thema: Mietbedingungen
Allgemeine Mietbedingungen
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1. Geltung der Bedingungen
1.1. Wir schließen ausschließlich zu unseren
nachfolgenden Allgemeinen Mietbedingungen und Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ab. Diese gelten auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich nochmals
vereinbart werden. Abweichungen von unseren Bedingungen sind nur
wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen. Geschäftsbedingungen des
Auftraggebers, die wir nicht schriftlich anerkennen, sind für uns
unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.2. Die Schriftform im Sinne dieser Bedingungen wird auch durch E-Mails und Telefaxbriefe gewahrt.
2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche und
fernmündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer
schriftlichen Bestätigung.
2.2. Etwa zu unseren Angeboten gehörende Unterlagen
wie Prospekte, Abbildungen etc. sind nur annähernd maßgebend, soweit wir
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnen. Entscheidend für die
Qualität/Leistungsfähigkeit des Mietgerätes ist allein unsere
Auftragsbestätigung.
2.3. Die Mietgeräte sind CE-geprüft und entsprechen
damit den in der EU geltenden Standards und Bestimmungen. Die Prüfung
einer Einsatzmöglichkeit außerhalb der EU und deren Zulässigkeit obliegt
dem Auftraggeber.
3. Beschaffenheit des Mietgerätes und Mängelanzeige
3.1. Wir werden dem Auftraggeber das Mietgerät in mangelfreiem und betriebsfähigen Zustand zur Verfügung stellen.
3.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgerät
nach Erhalt auf Mängelfreiheit zu untersuchen und uns, sofern sich ein
Mangel zeigt, unverzüglich schriftlich eine Anzeige zu machen. Die
Kosten der Behebung von Mängeln für ein nicht in mangelfreiem und
betriebsfähigem Zustand zur Verfügung gestelltes Mietgerät tragen wir.
3.3. Wird das Mietgerät nicht in mangelfreiem und
betriebsfähigen Zustand zur Verfügung gestellt und erfolgt die Behebung
des ordnungsgemäß angezeigten Mangels innerhalb angemessener Frist
nicht, so kann der Auftraggeber von dem Vertrag zurücktreten. Die
Geltendmachung anderweitiger gesetzlicher Rechte wird durch diese
Regelung nicht berührt.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Bedienungs-
und Betriebsanleitungen ordnungsgemäß zu befolgen und das Gerät nur von
Personal bedienen zu lassen, welches über die notwendige Sachkunde –
insbesondere für die Bedienung von unter Hochspannung arbeitenden
Plasmaanlagen – verfügt. Durch unsachgemäße Behandlung des Mietgeräts
entstehende Schäden sind von dem Auftraggeber zu ersetzen.
4.2. Der Auftraggeber haftet für eigenen Vorsatz und
eigene Fahrlässigkeit sowie für Vorsatz und Fahrlässigkeit seiner
Mitarbeiter und sonstiger Dritter, deren Aufenthalt im Einsatzbereich
des Mietgeräts dem Auftraggeber zuzurechnen ist.
5. Berechnung der Mietgebühr
Es werden Wochenpreise berechnet. Die Rechnungen werden 14-tägig erstellt. Sie sind sofort nach Erhalt zu zahlen.
6. Besichtigungsrecht und Untersuchung des Mietgeräts
6.1. Wir sind jederzeit berechtigt, das Mietgerät zu besichtigen oder durch einen beauftragten Dritten besichtigen zu lassen.
6.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Mietgerät
vor der Rückgabe an uns selbst zu untersuchen oder durch einen
beauftragten Dritten untersuchen zu lassen. Über die Untersuchung ist
ein Protokoll zu erstellen, das von beiden Parteien zu unterschreiben
ist. Die Kosten der Untersuchung trägt der Auftraggeber.
7. Gefahrtragung und Versicherung
7.1. Der Auftraggeber stellt sicher, dass
Beschädigungen und/oder der Untergang des Mietgeräts infolge Handlungen
und/oder Unterlassungen des Auftraggebers von seiner
Betriebshaftpflichtversicherung erfasst werden. Er hat das Mietgerät
außerdem zum Neuwert gegen Feuer, Einbruchdiebstahl,
Leitungswasserschäden und ggf. Maschinenbruch zu versichern. Die
Versicherungsgesellschaft muss ihren Sitz in Deutschland haben. Der
Auftraggeber hat den bestehenden Versicherungsschutz auf unsere
Anforderung durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung oder des
Versicherungsscheins nachzuweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht
nach oder müssen wir feststellen, dass der vorhandene
Versicherungsschutz diesen Anforderungen nicht entspricht, so werden wir
auf Kosten des Auftraggebers entsprechenden Versicherungsschutz
eindecken. Der Auftraggeber tritt hiermit sämtliche
Versicherungsansprüche aus einer von ihm zu vertretenden Beschädigung
oder dem Untergang des Mietgeräts an uns ab.
7.2. Verluste, die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl
oder sonstiges Abhandenkommen am Einsatzort an dem Mietgerät entstehen,
gehen zu Lasten des Auftraggebers.
7.3. Tritt ein Schadensfall an oder mit dem Mietgerät
ein, so hat der Auftraggeber uns unverzüglich unter Angabe des
Zeitpunktes und der Ursache des Schadensfalls sowie unter Angabe des
Umfangs der Beschädigung zu unterrichten.
7.4. Bei einem Untergang des Mietgeräts nach einem
Schadensfall endet die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der
Mietgebühr mit dem Tag des Schadensereignisses. Der Auftraggeber hat uns
bei einem von ihm zu vertretenden Untergang des Mietgeräts den Zeitwert
zum Zeitpunkt des Untergangs zu zahlen. Im Falle einer von dem
Auftraggeber zu vertretenden Beschädigung des Mietgeräts trägt er die
Instandsetzungskosten. Die Geltendmachung weitergehender
Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
8. Wartung, Verschleißreparaturen
8.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Mietgerät
unter Beachtung unserer Betriebs- und Wartungsanweisungen in einem
ordnungsgemäßen, verkehrssicheren Zustand zu halten. Er hat es vor
Überbeanspruchung in jeder Weise zu schützen.
8.2. Etwa notwendige Reparaturen einschließlich des
Einbaus von Ersatzteilen, die für die Funktionsfähigkeit des Mietgeräts
erforderlich sind, dürfen nur von uns durchgeführt werden. Die Kosten
hat der Auftraggeber zu tragen.
8.3. Die Kosten der Reparaturen infolge normaler Abnutzung tragen wir.
9. Eigentumssicherung
9.1. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, ohne
unsere vorherige Zustimmung irreversibler Veränderungen an dem
Mietgerät, insbesondere An- oder Einbauten vorzunehmen sowie
Kennzeichnungen, die das Mietgerät aufweist, zu entfernen.
9.2. Der Auftraggeber darf Dritten keine Rechte an dem Mietgerät einräumen oder Rechte aus diesem Vertrag abtreten.
9.3. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung
oder aus dinglichem Recht Ansprüche auf das Mietgerät geltend machen, so
ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich schriftlich Anzeige
zu erstatten und den Dritten auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen.
10. Ende des Mietverhältnisses, Kündigung
10.1. Sofern eine bestimmte Zeitdauer vereinbart ist,
endet die Miete mit deren Ablauf. Dessen ungeachtet kann der Vertrag
jederzeit ordentlich unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt
werden. Die Kündigung ist schriftlich zu erklären.
10.2. Ungeachtet der Wirksamkeit der Kündigung können wir den Mietzins bis zum Zeitpunkt der Rückgabe des Mietgeräts verlangen.
10.3. Rückgabezeitpunkt ist der Zeitpunkt des
Eintrefffens des Mietgeräts bei uns. Dies gilt unabhängig davon, wer
Kosten und Gefahr des Transports des Mietgeräts trägt.
11. Rückgabe des Mietgeräts
11.1. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Rückgabe bis zum Rückgabeort.
11.2. Wird das Mietgerät in einem Zustand
zurückgeliefert, der ergibt, dass der Auftraggeber seinen Wartungs- und
Unterhaltungspflichten nicht nachgekommen ist, so verlängert sich die
Miete um die Zeit, die zur Durchführung der vertragswidrig unterlassenen
Reparaturen erforderlich ist. Die Reparaturen werden von uns auf Kosten
des Auftraggebers ausgeführt.
12. Haftungsbegrenzung
12.1. Unsere Haftung wegen Mängeln des Mietgeräts wird
wie folgt begrenzt:
Schadensersatzansprüche wegen Mängeln des Mietgeräts hat der
Auftraggeber nur dann, wenn wir den Mangel vorsätzlich oder grob
fahrlässig zu vertreten haben oder mit der Mängelbeseitigung vorsätzlich
unter grob fahrlässig in Verzug geraten.
Unsere Haftung für
Mangelfolgeschäden ist außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Soweit wir für
Mangelfolgeschäden haften, ist die Haftung auf vorhersehbare, nicht auf
außergewöhnliche Umstände zurückzuführende Schäden begrenzt. Durch die
vorstehende Haftungsbegrenzung werden Ansprüche des Auftraggebers wegen
uns zurechenbarer Körper- oder Gesundheitsschäden sowie bei Verlust des
Lebens des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen nicht
beschränkt. Unberührt bleiben auch etwaige Ansprüche des Auftraggebers
bei einer von uns gegebenen Garantie sowie bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels.
12.2. Die nachfolgenden Beschränkungen gelten für
unsere vertragliche und außervertragliche (deliktische) Haftung sowie
die Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss. Die Beweislast für
die eine Haftungsbegrenzung oder einen Haftungsausschluss begründenden
Tatsachen obliegt uns.
Wir haften nicht für die
leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit die
Verletzung dieser wesentlichen Vertragspflichten nicht vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht ist.
Eine Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit wir wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften.
13. Sonstiges
13.1. Mit Ansprüchen und Gegenansprüchen aus dem
Vertragsverhältnis kann keine der Parteien aufrechnen, es sei denn der
Anspruch ist unstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Dasselbe gilt
hinsichtlich der Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten. Ein
etwaiges Recht des Auftraggebers auf Minderung der Mietgebühr in
entsprechender Anwendung des § 536 BGB bleibt unberührt.
13.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Auftraggeber findet deutsches Recht Anwendung.
13.3. Gerichtsstand ist Steinhagen. Wir sind berechtigt, den Auftraggeber an dem Ort seines Sitzes zu verklagen.

